Unverschuldet?
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beauftragung. Sie zahlen keinen Cent, müssen sich um nichts kümmern und benötigen nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung. Rufen Sie uns an.
Unsere Garantie.
Jederzeitige telefonische Erreichbarkeit eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts und Beratung am Tag des Unfalls innerhalb der Geschäftszeiten. Gerne können Sie auch unseren kostenfreien Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht.
Machen Sie es sich bequem!
Zur Bearbeitung der Unfallangelegenheit ist es nicht erforderlich, dass der Geschädigte persönlich unsere Kanzlei aufsucht. Die gesamte Korrespondenz kann auf Wunsch per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. So spart sich der Mandant Zeit, Wege und Kosten.