Unverschuldet?

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beauftragung. Sie zahlen keinen Cent, müssen sich um nichts kümmern und benötigen nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung. Rufen Sie uns an.

Unsere Garantie.

Jederzeitige telefonische Erreichbarkeit eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts und Beratung am Tag des Unfalls innerhalb der Geschäftszeiten. Gerne können Sie auch unseren kostenfreien Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht.

Machen Sie es sich bequem!

Zur Bearbeitung der Unfallangelegenheit ist es nicht erforderlich, dass der Geschädigte persönlich unsere Kanzlei aufsucht. Die gesamte Korrespondenz kann auf Wunsch per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. So spart sich der Mandant Zeit, Wege und Kosten.

Wir regeln das für Sie.

Wir wickeln mehrere hundert Verkehrsunfälle pro Jahr erfolgreich ab. Unsere Mandanten sind Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Sachverständige, Versicherungen und Privatpersonen. Etwa 95 Prozent der Unfälle werden innerhalb kurzer Zeit außergerichtlich reguliert, da wir die Einwände der Versicherungen gegenüber dem jeweiligen Beteiligten kennen.

Ihr gutes Recht.

Viele Kunden von Werkstätten, Autohäusern etc., die unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, scheuen sich, der Empfehlung ihrer Werkstatt zu folgen, anwaltlichen Beistand zur Schadensregulierung zu nehmen. Sie wollen den Schaden nicht verteuern oder scheuen die Kosten, insbesondere dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Erfahren Sie, warum diese Ängste in der Regel unbegründet sind und warum es sich für den Geschädigten fast immer lohnt, kostenfrei einen Anwalt einzuschalten.

Fahrzeugflotten, Kfz-Werkstätten und Firmen …

Sie und Ihre Kunden profitieren von unserer Kompetenz bei der Unfallabwicklung – sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!