Sachverständigenkosten nach unbrauchbarem Gutachten
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 – 14 U 64/16
Hat der Geschädigte den Gutachter nicht zutreffend über Vorschäden unterrichtet, muss der Schädiger die Kosten für ein unbrauchbares Gutachten nicht tragen.
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